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Hiddenseer Straße 11 · an meine Nachbarn

Das Dach muss saniert werden. Das Geld dafür ist da.

Am 12. Oktober sollen wir darüber abstimmen, wie sie bezahlt wird. Ich bitte Sie, sich vorher zehn Minuten Zeit zu nehmen.

Mein Name ist Todd Gremmel. Mir gehört die Wohnung 17 im Dachgeschoss. Ich lebe seit einigen Jahren hier, ich spreche leider kaum Deutsch, und die meisten von Ihnen kenne ich nur vom Treppenhaus. Das ist mein erster Brief an Sie alle, und ich schreibe ihn ungern.

Zuerst das Wichtigste: Ich bin für die Dachsanierung. Das Dach ist am Ende seiner Lebensdauer, es gehört erneuert, und ich habe zu keinem Zeitpunkt dagegen gestimmt. Auch nicht gegen das Gerüst, nicht gegen die Dämmung, nicht gegen die Ziegel. Ich möchte, dass die Arbeiten 2027 fertig sind.

Was ich Ihnen schildern möchte, betrifft nicht das Dach, sondern die Rechnung.

Auch Sie sollen zahlen.

Die Verwaltung hat am 18. September die Berechnung der Sonderumlage verschickt. Insgesamt geht es um 261.000,00 €. Davon werden 158.251,00 € nach Miteigentumsanteilen auf alle achtzehn Wohnungen verteilt. Suchen Sie Ihre Wohnungsnummer:

WohnungAllgemeiner AnteilEinzelkosten
16.589,73 €
29.258,63 €
35.479,76 €
47.550,31 €
57.276,22 €
611.258,14 €
77.741,16 €
87.327,65 €
911.150,52 €
107.818,39 €
117.452,51 €
1211.258,14 €
137.708,25 €
147.211,34 €
1511.215,41 €
168.847,50 €34.632,53 €
1715.397,98 €68.116,47 €
187.709,36 €

Die Namen habe ich bewusst weggelassen; jeder kennt seine eigene Nummer. Sechzehn Wohnungen zahlen ihren Anteil am Dach, wie immer in diesem Haus. Zwei Wohnungen — die 16 und meine 17 — sollen zusätzlich 102.749,00 € tragen.

15,3 %
Anteil beider Wohnungen am Haus
48,7 %
Anteil beider Wohnungen an der Umlage

Wofür genau?

Für unsere Dachterrassen, unsere Fenster, unseren Schiefer und unsere Geländer. Deshalb hier Bilder davon, aufgenommen in diesem Monat. Urteilen Sie selbst.

Bild folgt
Der Schiefer an der Terrassenseite, September 2026
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Das Geländer — Flugrost, sonst ohne Befund
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Die Terrassentür: die schadhafte Stelle, ca. 15 cm
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Der Belag — eine schadhafte Diele

Die Bestandsaufnahme der Gemeinschaft aus dem Jahr 2020 hält für beide Wohnungen „keine Beschädigungen" fest und „lediglich" eine Feuchtestelle. Aus der Darstellung in der Versammlung vom 25. August 2026 ist mir kein Lichtbild und kein Zustandsvermerk bekannt, der etwas anderes zeigt.

Was tatsächlich zu tun ist: Flugrost am Geländer, der vor Ort behandelt werden kann. Eine etwa 15 cm lange schadhafte Stelle an einer Terrassentür. Ein fälliger Anstrich an den Fenstern. Eine schadhafte Diele. Das ist die vollständige Mängelliste. Diese Arbeiten bezahle ich selbst, gern und sofort.

Diese Gemeinschaft hat es bisher anders gehandhabt

2019, Fenster. Die Eigentümerversammlung hat einstimmig die „Überarbeitung" der Fenster beschlossen — ein Tischler arbeitet den Außenflügel auf, ein Maler streicht ihn. Für die bauzeitlichen Doppelkastenfenster von 1893, in deutlich schlechterem Zustand als meine. Kosten: 14.000,00 € für das gesamte Haus. Kein einziges Fenster wurde erneuert. Für meine zwei Wohnungen — 16 und 17 — sind jetzt 23.591,75 € für einen Austausch vorgesehen.

2025, Balkone. Die Gemeinschaft hat 40.518,71 € für die straßenseitige Fassade und die Balkone aufgewendet. Die Jahresabrechnung führt den Betrag als „Große Instandhaltungen" und verteilt ihn nach Miteigentumsanteilen auf alle — auch auf die Wohnungen 16 und 17, die gar keinen Balkon haben. Mein Anteil daran waren 3.942,51 €. Zu den Balkonarbeiten gehörten Abdichtung, Bautenschutzmatten und neue Feinsteinzeugplatten. Genau diese drei Leistungen sollen an meiner Terrasse nun meine Privatsache sein.

Ich habe für die Balkone anderer Leute mitbezahlt. Gern — so funktioniert eine Gemeinschaft. Ich verstehe nur nicht, weshalb dieselbe Regel in die andere Richtung nicht gilt.

Und der Betrag lässt sich nicht nachrechnen

Ich habe das gesamte Leistungsverzeichnis durchgerechnet. Zählt man alle Positionen zusammen, die den beiden Wohnungen überhaupt zugeordnet werden könnten, ergeben sich 110.026,85 €. Lässt man die Lichtkuppeln weg: 97.367,63 €. Lässt man die Dachflächenfenster weg: 64.562,90 €. Keine dieser Rechnungen ergibt 102.749,00 €. Die Kostenzuordnung, auf der der Betrag beruht, habe ich zweimal angefordert. Sie liegt mir bis heute nicht vor.

Ich behaupte nicht, dass jemand falsch gerechnet hat. Ich sage: ich kann es nicht überprüfen — und Sie können es auch nicht.

Was unter meinem Belag liegt, gehört dem Haus

Der größte Teil der 102.749,00 € beruht auf einer einzigen Annahme: dass Abdichtung, Dämmung und Dampfsperre unter meinem Terrassenbelag meine Privatsache seien.

Das ist nicht mein Bauteil. Es ist die Dachhaut dieses Hauses — und zugleich die Decke der Wohnung, die unter mir liegt. Wenn sie undicht wird, läuft das Wasser nicht zu mir, sondern zu meinem Nachbarn. Nach § 5 Abs. 2 WEG kann eine Dachabdichtung überhaupt nicht im Sondereigentum stehen; sie ist kraft Gesetzes gemeinschaftliches Eigentum.

Und unsere eigene Teilungserklärung von 1998 sagt dasselbe. Dort, wo sie aufzählt, was ein Eigentümer an seiner Terrasse zu erhalten hat, nennt sie:

„den Fußbodenbelag, auch auf Loggien, Balkonen und Terassen… die nichttragenden Zwischenwände…“

Den Belag. Und nichttragende Bauteile. Oberflächen also — nicht die Konstruktion darunter. Der Belag gehört mir, das Dach gehört dem Haus. Genau diese Grenze zieht unsere eigene Teilungserklärung.

Ich verlange nicht, dass diese Arbeiten unterbleiben. Im Gegenteil: das Dach unter meiner Terrasse ist am Ende seiner Lebensdauer und gehört erneuert, und wenn dazu mein Belag abgenommen werden muss, ist das völlig in Ordnung. Ich bitte nur darum, dafür nicht allein die Rechnung zu bekommen — so wie 2025 auch niemand allein die Rechnung für seinen Balkon bekommen hat.

Mein Belag muss nicht erneuert werden

In der Ausschreibung steht nicht, dass mein Belag wiederhergestellt wird. Es steht dort ein anderer, teurerer Aufbau, den es heute gar nicht gibt:

Pos.Leistungnetto
5.2.2Aluminium-Unterkonstruktion1.736,50 €
5.2.1Druckverteilungsplatten auf der Dämmung1.270,75 €
5.2.5Alu-Belüftungs- und Entwässerungsrinne2.181,96 €
5.2.4WPC-Kunststoffbelag statt Holz3.116,96 €

Nichts davon ist vorhanden. Mein Belag liegt auf einer einfachen Unterkonstruktion und besteht aus Bangkirai-Hartholz. Eine einzige Diele ist schadhaft.

Mein Vorschlag: der Belag wird abgenommen, damit die Gemeinschaft ihr Dach erneuern kann, und anschließend wieder verlegt — mit einer neuen Diele. Wenn stattdessen neues Holz gewünscht ist, bezahle ich das Material selbst. Nicht den Lohn: abnehmen und wieder verlegen muss ohnehin jemand, weil das Dach darunter erneuert wird.

Sie müssen mich nicht bemitleiden. Sie sollten nur wissen, worüber Sie abstimmen.

Ich kann 83.514,45 € nicht aufbringen. Es gibt kein Sparkonto dahinter. Diese Wohnung ist alles, was ich habe, und sie ist mein einziges Zuhause.

Wird der Beschluss in der vorliegenden Fassung gefasst, wird die Gemeinschaft gegen mich vollstrecken müssen. Am Ende dieses Weges steht die Zwangsversteigerung der Wohnung, in der ich wohne. Dem Eigentümer der Wohnung 16 geht es ähnlich; ihn treffen 43.480,03 €.

Ich würde es vorziehen, wenn keiner von uns je erführe, wie so etwas abläuft. Es gibt einen Weg, das zu vermeiden.

Bild folgt
Todd Gremmel, Wohnung 17

Der Weg, der niemanden etwas kostet

Das beantragte Gesamtbudget beträgt 628.000,00 €. Der Dachauftrag selbst, den die Ingenieure zur Vergabe empfehlen, kostet 431.630,98 €. Der Unterschied sind Bauüberwachung, Gebühren, ein zweites Tischlerlos — und eine Kostenreserve von 99.700,00 € bei einem Vorhaben, das bereits untersucht, ausgeschrieben und bepreist ist.

Ich habe jede der elf Titel des Leistungsverzeichnisses durchgesehen und einen Gegenvorschlag erstellt — mit den Einheitspreisen derselben Firma, für dieselben Arbeiten am selben Dach. Er stimmt mit dem Preisspiegel der Ingenieure auf den Cent überein. Das Dach wird dabei vollständig erneuert: Steildach, Flachdach, Gauben, Dämmung, Gerüst, Absturzsicherung. Nichts wird gespart, was das Gebäude braucht.

0,00 €
Sonderumlage für jede einzelne Wohnung, nach diesem Vorschlag

Nach diesen Zahlen lässt sich die Maßnahme aus der vorhandenen Erhaltungsrücklage finanzieren — und niemand in diesem Haus muss einen Scheck schreiben. Nicht die Wohnung 6, nicht die 9, nicht die 13, und auch wir beide nicht. Der Stand der Rücklage zum Jahresende ist eine Prognose; die Verwaltung kann ihn bestätigen. Sollte am Ende doch etwas fehlen, wären es einige zehntausend Euro nach Miteigentumsanteilen — nicht 261.000,00 €, und nicht 102.749,00 € aus zwei Wohnungen.

Wohin die 628.000,00 € gehen

Positionbrutto
Bauauftrag Los 1 (Dach)440.000,00 €
Bauauftrag Los 2 (Tischler)24.000,00 €
Bauüberwachung Simon & Stuckart55.800,00 €
Zusätzliche Verwaltungsvergütung5.100,00 €
Kostenreserve99.700,00 €
Sonstige Projektkosten3.400,00 €
Gesamtbudget628.000,00 €

Der eigentliche Dachauftrag, den die Ingenieure zur Vergabe empfehlen, kostet 431.630,98 €. Alles Weitere sind Bauüberwachung, Gebühren, das Tischlerlos — und eine Kostenreserve von 99.700,00 €.

Die Reserve ist dreifach angesetzt

Neben den 99.700,00 € außerhalb des Auftrags enthält das Leistungsverzeichnis selbst den Titel 11 „Unvorhergesehenes" mit 10.062,00 € sowie drei Bedarfstitel mit 13.139,97 €, die laut Ausschreibungstext nur gelten, „wenn Konstruktion aus Holz geschädigt" ist. Geschädigtes Holz hat niemand festgestellt.

127.311,00 €
zurückgestellt für Befunde, die niemand erhoben hat — 20,3 %% des Budgets

Ein Gewerk fällt auf

Die Klempnerarbeiten — Rinnen, Anschlussbleche, Attikaabdeckungen — sind für alle drei Bieter mit identischem Text ausgeschrieben und stehen in drei Titeln:

TitelMannRPGKronberg
3.3 · Flachdach11.455,136.223,346.113,40
4.3 · Steildach30.928,8821.119,6421.317,45
5.4 · Dachterrassen4.970,452.771,492.368,05
Summe netto47.354,4630.114,4729.798,90

Die Firma Mann liegt hier 17.239,99 € über beiden Vergleichsangeboten. Sie ist insgesamt trotzdem das günstigste vollständige Angebot und sollte den Zuschlag erhalten — bei diesem einen Gewerk wurde aber offenbar nicht nachverhandelt. Ein Anruf würde genügen.

Die 102.749,00 € — Position für Position

Da mir die Kostenzuordnung nicht vorliegt, habe ich das Leistungsverzeichnis selbst durchgesehen und jede Position aufgelistet, die den beiden Wohnungen überhaupt zugeordnet werden könnte.

PositionbruttoWas es ist
Dachflächenfenster (Titel 4.2)32.804,73 €Stehen im Titel Steildach. Sie werden erneuert, weil das Dach um sie herum erneuert wird. Sie funktionieren einwandfrei — ich nehme sie gern, auf Kosten der Gemeinschaft.
Lichtkuppeln (3.2.32, 3.2.34)12.659,22 €Ebenfalls Dach, im Titel Flachdach. Eine davon ist elektrisch öffenbar, 6.987,00 €.
Dachaufbau unter dem Belag19.871,80 €Dampfsperre, Dämmung, Gefälle, Abdichtung. Muss gemacht werden — und ist nach § 5 Abs. 2 WEG Gemeinschaftseigentum.
Schiefer abbrechen und ersetzen8.262,57 €Der Schiefer ist intakt. Kein Befund, kein Lichtbild.
Neuer Belagsaufbau (Alu, WPC)6.175,16 €Besser als der Bestand. Eine Verbesserung, keine Wiederherstellung.
Geländer demontieren und neu verzinken6.661,62 €Der Mangel ist Flugrost. Er lässt sich vor Ort behandeln.
Terrassenfenster und -türen (Los 2)23.591,75 €2019 hat dieses Haus einstimmig die Überarbeitung seiner Fenster beschlossen, nicht den Austausch. Ich halte mich gern an diesen Maßstab und zahle die Aufarbeitung meiner Fenster selbst.

Und nun das Merkwürdige: Zählt man alles zusammen, ergeben sich 110.026,85 € — mehr als gefordert. Lässt man die Lichtkuppeln weg: 97.367,63 € — weniger. Lässt man die Dachflächenfenster ganz weg, die in den Beschlussanträgen übrigens nirgends erwähnt sind: 64.562,90 € — und 38.186,10 € ohne jede Position dahinter.

Diese 38.186,10 € können nur umgelegte Baustelleneinrichtung, Gerüst, Planung und Bauüberwachung sein. Der Beschlussantrag zu TOP 7.4 bestimmt aber selbst, dass solche Kosten „im gemeinschaftlich zu tragenden Anteil des Gesamtbudgets" verbleiben.

Ich behaupte nicht, dass hier jemand falsch gerechnet hat. Ich sage nur: keine dieser Rechnungen ergibt 102.749,00 €, und solange die Kostenzuordnung nicht vorliegt, kann das niemand nachprüfen — ich nicht, und Sie auch nicht.

Worum ich Sie bitte

Nicht darum, sich auf meine Seite zu stellen. Nur darum, eine Frage zu stellen, bevor abgestimmt wird.

  1. Die Verwaltung hat darum gebeten, Fragen zu den Beschlussanträgen bis zum 5. Oktober einzureichen. Schreiben Sie eine E-Mail an info@weber-wernicke.de und bitten Sie um die positionsbezogene Kostenzuordnung zu den 102.749,00 €. Sie betrifft auch Sie: Was nicht auf zwei Wohnungen entfällt, tragen alle.
  2. Bitten Sie darum, über die Terrassenarbeiten getrennt von den Dacharbeiten abzustimmen. So kann jeder für das Dach stimmen, ohne zugleich über eine strittige Kostenverteilung mitzuentscheiden.
  3. Kommen Sie am 12. Oktober. Ich selbst bin an diesem Tag verhindert und habe um Teilnahme per Video gebeten — das Büro Simon & Stuckart war am 25. August per Microsoft Teams zugeschaltet, technisch geht es also.
Falls es hilft, hier ein Satz zum Kopieren:
„Bitte legen Sie vor der Versammlung die positionsbezogene Kostenzuordnung zu den Einzelkosten von 102.749,00 € vor."

Ich glaube nicht, dass hier jemand böse Absichten hat. Ein Leistungsverzeichnis wird weit gefasst, solange die Preise nicht vorliegen — das ist üblich und richtig. Die Preise liegen jetzt vor. Den Umfang danach anzupassen ist normale Praxis und kein Vorwurf an irgendwen.

Aber wenn dieser Beschluss so gefasst wird, ist die Folge nicht mehr theoretisch. Dann geht es darum, ob ein Haus die Wohnung eines Nachbarn verwerten lässt, um ein Dach zu bezahlen, das es sich ohnehin leisten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Todd Gremmel, Wohnung 17